Allgemeines zum Integrationskurs

Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Außerdem sollten Sie einige Dinge über Deutschland wissen, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung.

All das lernen Sie im Integrationskurs. Rechtliche Grundlage für die Durchführung des Integrationskurses ist § 43 ff Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie die Integrationskursverordnung (IntV) und die Integrationskurstestverordnung (IntTestV).

Wie Sie an einem Integrationskurs teilnehmen können, was er kostet, was er beinhaltet und wie er abläuft, welche Rechte und Pflichten Sie haben und wo Sie einen passenden Kursträger finden, lesen Sie auf den folgenden Seiten.

Alle wichtigen Informationen in unterschiedlichen Sprachen finden Sie hier: Merkblatt in verschiedenen Sprachen.

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Weitere Infos zu den BAMF-Kursen finden Sie hier: 

Formulare und Anträge

Inhalt und Ablauf

Teilnahme und Kosten

Rechte und Pflichten

Abschlussprüfung

 

Wenn Sie einen Integrationskurs bei der vhs Burghausen-Burgkirchen machen wollen, senden Sie bitte Ihre ausgefüllten Formulare an folgende Adresse

Ihre zuständige Regionalstelle:

 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Regionalstelle Integration
Streitfeldstraße 39
81673 München

Telefon: +49 89 62029 0
Telefax: +49 911 943 91 5623
E-Mail: service@bamf.bund.de

 

Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an uns. Kein Termin erforderlich, beachten Sie die Öffnungszeiten. Wir helfen und beratet Sie gerne!

Was brauchen Sie für die Anmeldung:

An einem Integrationskurs können grundsätzlich Personen teilnehmen, die eine Berechtigung oder eine Verpflichtung zur Teilnehme an einem Integrationskurs von entsprechenden Behörden vorweisen können oder Personen, die die Kursgebühr selbst zahlen.

Der Teilnahmebeitrag für berechtigte bzw. verpflichtete Personen beträgt für die Anmeldungen ab 01.08.2021    2,29 €  je Unterrichtsstunde (à 45 Minuten), ein Kursmodul entspricht 100 Unterrichtsstunden. Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld II-Empfänger können einen Antrag auf Erlass dieses Eigenbeitrags beim BAMF stellen.

Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs spricht die zuständige Ausländerbehörde oder die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter aus. Verpflichtet werden grundsätzlich Personen, die nach dem 01.01.2005 zugewandert sind.
Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs muss beim BAMF beantragt werden (Formulare siehe oben, gerne auch bei uns in der Geschäftsstelle).

Sobald Sie eine Zulassung vom BAMF bzw. eine Verpflichtung von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde/jobcenter erhalten haben, können Sie sich mit dem entsprechenden Schreiben und Ihrem Personalausweis persönlich in der Geschäftsstelle, Marktler Str. 16,  Burghausen, melden.

Wir führen einen Einstufungstest durch und werden Sie gleich zu einem Kurs anmelden, soweit einer beginnt.

Wenn Sie keine Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs haben, beträgt der Kurspreis 4,58 € pro Unterrichtseinheit. Die Kurse können in diesem Fall Modulweise gebucht werden (100 Unterrichtsstunden 458 €).

Der komplette Kurs ohne Berechtigung kostet 3.206 €

Mit Berechtigungsschein, 50 %: 1.603 €

Bezahlt wird in Raten (d.h. pro Modul für Selbstzahler 458 Euro)

 

Deutsch online lernen können Sie hier: abc.vhs-lernportal.de

Weitere Selbstlern- und Wiederholungsmöglichkeiten Online finden Sie hier:  https://deutsch.vhs-lernportal.de/

Weitere kostenlose Selbstlernangebote

Tipps und Materialien zur selbständigen Vorbereitung  auf die B1-Prüfung

Was erwartet mich bei der B1-Prüfung ?

Übungssatz zur Prüfung "Zertifikat Deutsch"

Test „Leben in Deutschland“

Der Test „Leben in Deutschland“ findet im Anschluss eines Orientierungskurses an einem eigenen Termin statt.

Zur Vorbereitung auf den Test „Leben in Deutschland“ empfehlen wir den kostenlosen online Test-Trainer  im vhs-Lernportal. Der Test-Trainer ist
kostenfrei und ohne Anmeldung nutzbar. Es können rund 100 Übungen mit über 80 Original-Testfragen bearbeitet werden. Zu jeder Frage gibt es passende Wortschatzhilfen und Erklärungen. 

Einbürgerungstest

Im Rahmen der Einbürgerung können Sie bei uns einen Einbürgerungstest machen. Mehr zum Einbürgerungsverfahren erfahren Sie  hier .

Termine für Einbürgerungstest finden Sie über die Kurssuche oder im Programmheft. Für weitere Information zum Einbürgerungstest oder Test "Leben in Deutschland"  besuchen Sie uns in der Geschäftsstelle in Marktler Str. 16, Burghausen. Achtung: persönliche Anmeldung erforderlich.

Die vhs Burghausen-Burgkirchen bietet individuelle Integrationskursberatung an:

Vorsprache ohne Termin,  Montag bis Donnerstag zu Öffnungszeiten möglich.