Gesundheit
Förderung durch Krankenkassen: Primärprävention gemäß § 20 SGB V
Die vhs Burghausen-Burgkirchen bietet nur im Ausnahmefall Veranstaltungen nach § 20 SGB V an.
Unsere hochwertigen Gesundheitskurse, Seminare, Vorträge und weiteren Gesundheitsveranstaltungen sind grundsätzlich den Zielen der Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung verpflichtet. Unsere Philosophie zielt auf ständige Weiterentwicklung. Wichtig sind uns das Eingehen auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden, Abwechslungsreichtum und die Möglichkeit für Teilnehmende, regelmäßig und konstant etwas für ihre Gesundheit zu tun.
Einzelmaßnahmen und "Interventionen", so wie sie der Leitfaden Prävention zum § 20 SGB V vorsieht, gehen nicht mit unseren Zielen konform, daher sind unsere Kurse auch in der Regel nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registriert.
Darüber hinaus würden sowohl vhs als auch Dozenten mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand belastet. Daher sind die meisten Volkshochschulen wie auch wir nicht bereit, Kurse unter den derzeitigen Vorgaben bei der ZPP anzumelden.
Als gemeinnützige Einrichtung bieten wir unsere Veranstaltungen zu sozialverträglichen Preisen an. Die vhs Burghausen-Burgkirchen verfügt über ein eigenständiges Qualitätsmanagement-System (zertifiziert nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV)) und orientiert sich im Programmbereich Gesundheit u.a. am Qualitätsmanagement Gesundheitsbildung des Bayerischen Volkshochschulverbandes.
Teilnahmebescheinigungen:
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine vhs-Teilnahmebescheinigung gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.
Dies erfolgt ohne Bestätigung einer Prüfung nach § 20 SGB V, da unsere Kurse in der Regel mit wenigen Ausnahmen nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention registriert sind. Ob und wie Ihre Kursteilnahme daher gefördert wird, bitten wir Sie deshalb direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Formulare von und für Krankenkassen füllen wir nicht aus.
Bonusprogramme:
Für einen Eintrag (Stempelaufdruck) in Ihr Krankenkassen-Bonusheft gehen Sie bitte mit Ihrer vhs-Teilnahmebestätigung zur Krankenkasse.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem vhs Gesundheitskurs.
Ihre vhs Burghausen-Burgkirchen
Die vhs Burghausen-Burgkirchen bietet nur im Ausnahmefall Veranstaltungen nach § 20 SGB V an.
Unsere hochwertigen Gesundheitskurse, Seminare, Vorträge und weiteren Gesundheitsveranstaltungen sind grundsätzlich den Zielen der Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung verpflichtet. Unsere Philosophie zielt auf ständige Weiterentwicklung. Wichtig sind uns das Eingehen auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden, Abwechslungsreichtum und die Möglichkeit für Teilnehmende, regelmäßig und konstant etwas für ihre Gesundheit zu tun.
Einzelmaßnahmen und "Interventionen", so wie sie der Leitfaden Prävention zum § 20 SGB V vorsieht, gehen nicht mit unseren Zielen konform, daher sind unsere Kurse auch in der Regel nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registriert.
Darüber hinaus würden sowohl vhs als auch Dozenten mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand belastet. Daher sind die meisten Volkshochschulen wie auch wir nicht bereit, Kurse unter den derzeitigen Vorgaben bei der ZPP anzumelden.
Als gemeinnützige Einrichtung bieten wir unsere Veranstaltungen zu sozialverträglichen Preisen an. Die vhs Burghausen-Burgkirchen verfügt über ein eigenständiges Qualitätsmanagement-System (zertifiziert nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV)) und orientiert sich im Programmbereich Gesundheit u.a. am Qualitätsmanagement Gesundheitsbildung des Bayerischen Volkshochschulverbandes.
Teilnahmebescheinigungen:
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine vhs-Teilnahmebescheinigung gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.
Dies erfolgt ohne Bestätigung einer Prüfung nach § 20 SGB V, da unsere Kurse in der Regel mit wenigen Ausnahmen nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention registriert sind. Ob und wie Ihre Kursteilnahme daher gefördert wird, bitten wir Sie deshalb direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Formulare von und für Krankenkassen füllen wir nicht aus.
Bonusprogramme:
Für einen Eintrag (Stempelaufdruck) in Ihr Krankenkassen-Bonusheft gehen Sie bitte mit Ihrer vhs-Teilnahmebestätigung zur Krankenkasse.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem vhs Gesundheitskurs.
Ihre vhs Burghausen-Burgkirchen
Gesundheit
Förderung durch Krankenkassen: Primärprävention gemäß § 20 SGB V
Die vhs Burghausen-Burgkirchen bietet nur im Ausnahmefall Veranstaltungen nach § 20 SGB V an.
Unsere hochwertigen Gesundheitskurse, Seminare, Vorträge und weiteren Gesundheitsveranstaltungen sind grundsätzlich den Zielen der Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung verpflichtet. Unsere Philosophie zielt auf ständige Weiterentwicklung. Wichtig sind uns das Eingehen auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden, Abwechslungsreichtum und die Möglichkeit für Teilnehmende, regelmäßig und konstant etwas für ihre Gesundheit zu tun.
Einzelmaßnahmen und "Interventionen", so wie sie der Leitfaden Prävention zum § 20 SGB V vorsieht, gehen nicht mit unseren Zielen konform, daher sind unsere Kurse auch in der Regel nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registriert.
Darüber hinaus würden sowohl vhs als auch Dozenten mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand belastet. Daher sind die meisten Volkshochschulen wie auch wir nicht bereit, Kurse unter den derzeitigen Vorgaben bei der ZPP anzumelden.
Als gemeinnützige Einrichtung bieten wir unsere Veranstaltungen zu sozialverträglichen Preisen an. Die vhs Burghausen-Burgkirchen verfügt über ein eigenständiges Qualitätsmanagement-System (zertifiziert nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV)) und orientiert sich im Programmbereich Gesundheit u.a. am Qualitätsmanagement Gesundheitsbildung des Bayerischen Volkshochschulverbandes.
Teilnahmebescheinigungen:
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine vhs-Teilnahmebescheinigung gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.
Dies erfolgt ohne Bestätigung einer Prüfung nach § 20 SGB V, da unsere Kurse in der Regel mit wenigen Ausnahmen nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention registriert sind. Ob und wie Ihre Kursteilnahme daher gefördert wird, bitten wir Sie deshalb direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Formulare von und für Krankenkassen füllen wir nicht aus.
Bonusprogramme:
Für einen Eintrag (Stempelaufdruck) in Ihr Krankenkassen-Bonusheft gehen Sie bitte mit Ihrer vhs-Teilnahmebestätigung zur Krankenkasse.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem vhs Gesundheitskurs.
Ihre vhs Burghausen-Burgkirchen
Der Schlüssel der Erkenntnis öffnet das Tor zur Freiheit - Der Gedanken Dompteur
Wann:
ab Fr. 16.09.2022, 15.00 Uhr
Wo:
Bürgerzentrum Burgkirchen, Seminarraum "Salzach"
Nr.:
340622
Status:
Plätze frei
Body-Pump und Faszienpilates
Wann:
ab Do. 22.09.2022, 18.00 Uhr
Wo:
CuraFit, Robert-Koch-Str. 49, Burghausen
Nr.:
330422
Status:
Plätze frei
Funktionelles Training am Vormittag
Wann:
ab Fr. 23.09.2022, 9.30 Uhr
Wo:
CuraFit, Robert-Koch-Str. 49, Burghausen
Nr.:
330622
Status:
Plätze frei
Hatha-Yoga
Wann:
ab Di. 27.09.2022, 17.00 Uhr
Wo:
Kooperatorhaus Kirchweidach
Nr.:
322022
Status:
Plätze frei