Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ermäßigungen und wichtige Hinweise

1. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags, Fälligkeit des Entgelts

1.1. Der Veranstaltungsbesuch ist in der Regel nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Es ist notwendig, dass die Anmeldung 3 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung eingeht. Somit können kursbezogene Änderungen vom Verwaltungspersonal verarbeitet werden. Eine Ausnahme bilden die kostenfreien Angebote der vhs. Für alle vhs-Veranstaltungen gilt die statistische Erfassung gem. Art. 13 BayEbFöG, deshalb wird stets um Anmeldung gebeten.

1.2. Sie können sich für unsere Veranstaltungen persönlich, telefonisch, schriftlich oder online auf unserer Homepage anmelden. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Erstanmeldung ist nur schriftlich oder online möglich. 

1.3. Ihre Anmeldung zu einer Veranstaltung unserer vhs ist verbindlich und berechtigt uns zur Abbuchung der Gebühr nach dem Kursbeginn, auch wenn Sie nicht erscheinen oder sich nicht abgemeldet haben. Weitermeldelisten sind ebenfalls verbindlich.

1.4. Ausfallen und Nachholen von Kurstagen regeln die Kursleitenden mit den Teilnehmenden.

2. Gebühren und Ermäßigungen

2.1. Die Gebühren sind bei jeder Veranstaltung vermerkt. Bei unterbelegten Kursen kann in Absprache mit dem Kursleitenden und den Teilnehmenden eine Sonderlösung vereinbart werden.

2.2. Die Bezahlung erfolgt nach dem Kursbeginn per SEPA-¬Lastschrifteinzug. Die Pre-Notification (Fälligkeitstermin) entnehmen Sie dem vorgemerkten Umsatz in Ihrem Online-Banking. Eine Abendkasse ist nicht vorgesehen und eine Barzahlung nicht möglich.

In Ausnahmefällen wird eine Überweisung akzeptiert. Wichtiger Hinweis: Die Gebühr muss spätestens 10 Tage nach Kursbeginn auf dem vhs-Konto eingegangen sein, andernfalls wird der Betrag gemahnt (Mahngebühr EUR 2,50). Es werden keine Rechnungen verschickt. Bei Rücklastschriften werden die anfallenden Gebühren des Geldinstitutes und zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von EUR 3,00 erhoben.

2.3. Bei Kursen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Kurstagen gewährt die vhs auf Antrag 25% Ermäßigung:

•             bei Vorlage des FairTickets der Stadt Burghausen

•             beim Leistungsbezug nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung)

•             beim Leistungsbezug nach dem Wohngeldgesetz/Kinderzuschlag

•             beim Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

•             für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende

•             für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 (Begleitperson frei bei      Kennzeichen B)

•             für Personen, die Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr leisten

Der Antrag auf Ermäßigung und ein aktueller Nachweis müssen spätestens 10 Tage nach Kursbeginn in der vhs-Geschäftsstelle vorgelegt werden.

3. Rücktrittsrecht

3.1. Rücktritt des Veranstalters

Veranstaltungen kommen nicht zustande und können von der vhs abgesagt werden, wenn

a) die Lehrkraft ausfällt oder

b) die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird oder

c) wichtige Gründe, wie etwa höhere Gewalt, vorliegen

Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, wird die vhs Sie i.d.R. per Mail informieren. Bei Veranstaltungsausfall wird keine Gebühr abgebucht.

3.2. Rücktritt des Teilnehmenden

Sollten Sie an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, ist ein Rücktritt nur möglich, wenn Sie

a)           bei Kursen mit mehr als fünf Terminen spätestens drei Arbeitstage nach dem ersten Kurstag

b)           bei allen gebührenpflichtigen Veranstaltungen mit bis zu fünf Terminen spätestens drei Arbeitstage vor dem ersten Termin

schriftlich stornieren.

Bei Kursen mit Anmeldefrist ist bei Abmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist sowie bei Nichterscheinen die volle Kursgebühr fällig. Eine Ersatzperson kann gestellt werden.

Ein Rücktritt aus anderen Gründen, z.B. Erkrankung oder Wechsel der Lehrkraft, ist nicht möglich.

3.3. Unberührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.

4.  Integrationskurse und Prüfungen

Für Anmeldungen und Zahlmodalitäten bei den Integrationskursen und Prüfungen gelten abweichende Bestimmungen.

5. Hausordnung am Veranstaltungsort

Die vhs Burghausen-Burgkirchen e.V. ist mit ihren Dozierenden und Teilnehmenden Gast bzw. Mieter in den Räumlichkeiten anderer Institutionen. Es gilt die Hausordnung der Gastgeber/der Vermieter.

6. Nutzung von Computern und anderen digitalen Geräten der vhs

6.1. Bei allen Veranstaltungen, in denen digitale Geräte zum Einsatz kommen, gelten zusätzliche Bedingungen, die in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden. Diese Vereinbarung wird zu Beginn der Veranstaltung zwischen der vhs und den Teilnehmendem abgeschlossen.

6.2. Die Teilnehmenden sind für die Sicherung ihrer Daten selbst verantwortlich. Die vhs übernimmt keine Haftung für Datenverlust und keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse, oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme, durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden (Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit unserer Dozierenden).

7. Reiseveranstaltungen

Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs Burghausen-Burgkirchen e.V. Es gelten die jeweiligen AGB des Reiseveranstalters. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der vhs und den Reisenden.

8. Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und gemäß des Datenschutzrechts. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.vhs-burghausen.de > Datenschutz

9. Haftung

Die Haftung der vhs für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last vorgeworfen wird. Eine Haftung gemäß § 276 und § 278 BGB ist ausgeschlossen.

10. Urheberrecht

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes bzw. verwendetes Lehrmaterial (Kopien, Bücher, EDV-Programme) darf auf keine Weise vervielfältigt werden. Mit der Anmeldung erkennen Sie dies an.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Die vhs behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.